Die Mehrfarbenpudel sind seit 2016 auch in der Schweiz national anerkannt! Am 5. März 2016 hat die Generalversammlung des Schweizerischen Pudel-Clubs SPC entschieden, dass zukünftig in der Schweiz auch Mehrfarbenpudel in den Farben schwarz/weiss gescheckt (Harlekin) und schwarz/loh (black and tan) national anerkannt und vom SPC betreut werden sollen. Die SKG hatte der vom Zentralvorstand ausgearbeiteten Ergänzung des Zuchtreglements bereits im Voraus zugestimmt: Art. 4.11 Zuchtreglement SPC DE (PDF 180KB) Art. 4.11 Règlement d'élevage et de sélection CSC FR (PDF 580KB) Konkret heisst das: - Mehrfarbenpudel werden weiterhin im Anhangregister des SHSB eingetragen.
- Pudel OHNE Ahnentafeln von FCI anerkannten Verbänden oder OHNE 3 lückenlos ausgewiesene Ahnengenerationen werden vor einer allfälligen Eintragung ins Anhangregister des SHSB an einer offiziellen ZZP des SPC von einem SKG-anerkannten Rasse- oder Gruppenrichter begutachtet (Mindestalter: 15 Monate). Das Gesuch für die Eintragung ins Anhangregister ist an den AAZ der SKG zu richten, der auch den endgültigen Entscheid über eine Eintragung fällt.
- Die Zucht der Mehrfarbenpudel erfolgt nach dem Zuchtreglement des Schweizerischen Pudel-Clubs SPC und dem Rassestandard 172 der FCI (abgesehen von der Farbgebung).
- Vom SPC zuchttauglich geschriebene Hündinnen und Rüden dürfen nur mit nicht in der Schweiz zuchttauglich geschriebenen Mehrfarbenpudeln verpaart werden, wenn diese den Anforderungen des SPC (Ahnentafeln von FCI anerkannten Verbänden mit mindestens 3 lückenlos ausgewiesenen Ahnengenerationen, Gesundheitsatteste, von einem FCI anerkannten Verband zuchttauglich geschrieben etc.) entsprechen. Im Zweifelsfall gibt unsere Zuchtbeauftragte gerne Auskunft.
- Der Aufbau einer eigenen Zuchtstätte erfolgt nach den Vorgaben der SKG. Hier finden Sie wichtige Infos: ABC für zukünftige SKG-Züchter
- Mehrfarbenpudel dürfen nun auch in der Schweiz an allen von der SKG geschützten Ausstellungen gezeigt werden und können Anwartschaften auf den Schweizer Jugend Schönheits-Champion, auf den Schweizer Schönheits-Champion und den Schweizer Veteranen Schönheits-Champion holen. Mehrfarbenpudel in Schweizer Besitz müssen im Anhangregister des SHSB eingetragen sein, damit sie in der Schweiz ausgestellt werden dürfen. Die erste Ausstellung in der Schweiz, an der auch für die Mehrfarbenpudel CAC verteilt werden, ist gemäss Auskunft von Frau Barbara Müller (Präsidentin Arbeitsausschuss Ausstellungen & Ausstellungsrichter) die IHA Kreuzlingen 2016.
- Mehrfarbenpudel sind in der Schweiz (und in weiteren Ländern) national anerkannt, aber sie sind weiterhin NICHT von der FCI anerkannt.
- Im Sporthundebereich (TKGS & TKAMO) dürfen Mehrfarbenpudel an Schweizermeisterschaften, nicht aber an Weltmeisterschaften starten.
Falls Sie weitere Fragen haben: Der Zentralvorstand erteilt gerne Auskunft und freut sich auf viele interessierte Halter/innen und Züchter/innen von Mehrfarbenpudeln! |